Der Diakonieverein Rastatt e.V. wurde im Jahr 1976 als gemeinnütziger Verein gegründet, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Hauptaufgabe besteht darin, ehrenamtliche Betreuer:innen zu unterstützen oder die gesetzliche Betreuung für erwachsene Menschen zu übernehmen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst besorgen können.
 
Der Diakonieverein Rastatt e.V. ist Mitglied beim Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden
e.V. und der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Baden-Württemberg.

#Selbstbestimmung für Jeden!

Nutzen Sie unsere Veranstaltungen um sich zu informieren: 

Quelle: Diakonieverein Rastatt e.V.

 
  
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Veranstaltungskalender

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Unfall, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass eine erwachsene Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Ehepartner, Kinder oder nahe Verwandte können die betroffene Person ohne entsprechende Vollmacht nicht automatisch vertreten. Die rechtliche Betreuung bietet den Betroffenen die Möglichkeit, trotz Einschränkungen weiterhin selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und eigene Wünsche und Vorstellungen zu verwirklichen. Ein rechtlicher Betreuer wird unter gerichtlicher Aufsicht für bestimmte Aufgabenkreise (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung) bestellt. 
Als anerkannter Betreuungsverein für den Landkreis Rastatt bieten wir Betroffenen, ehrenamtlichen Betreuern, Bevollmächtigten und allen Interessierten Unterstützung an: 
 
  • Information und Beratung zum Ehegattennotvertretungsrecht, zur Vorsorgevollmacht, zur Betreuungsverfügung und zur Patientenverfügung
  • Gewinnung, Unterstützung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer:innen
  • Kontaktvermittlung zu Gerichten, Behörden und Ämtern
 

Welche Aufgaben übernimmt ein rechtlicher Betreuer?
Rechtliche Betreuer übernehmen beispielsweise:
  • die Kontoführung,
  • überweisen Rechnungen,
  • beantragen Pflegeleistungen und
  • kommunizieren mit Behörden.
 
Was gehört nicht zu den Aufgaben?
Zu den Aufgaben dieses Ehrenamts im Homeoffice gehört weder die Pflege noch die Haushaltsführung. Natürlich ist es immer möglich, sozialen Kontakt zu pflegen, zum Beispiel bei einem Café oder einem Spaziergang.
 
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften braucht ein rechtlicher Betreuer?
Ein rechtlicher Betreuer benötigt Empathie und soziale Kompetenz. Er sollte sich in die Lage der betreuten Person hineinversetzen und auf Augenhöhe mit ihr kommunizieren können. Ein starkes Verantwortungsgefühl und Zuverlässigkeit sind ebenfalls wichtig, damit der Betreuer seine Aufgaben gewissenhaft und zuverlässig erfüllt. Zudem sollte der Betreuer in der Lage sein, alle relevanten Dokumente und Informationen sorgfältig zu verwalten und zu dokumentieren, was eine sorgfältige Aktenführung erfordert. Digitale Kompetenz erleichtert die Verwaltung erheblich.
 
Wieviel Zeitaufwand muss man in der Woche einplanen?
1-2 Stunden pro Woche genügen im Normalfall.
 
Gibt es rechtliche Voraussetzungen?
Ja. Der Gesetzgeber verlangt ein erweitertes Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Vollstreckungsportal. Beides darf nicht älter als 3 Monate sein. Das Vollstreckungsportal ist eine Online-Plattform, auf der Informationen über Schuldner gespeichert sind. Wenn jemand Schulden hat und nicht zahlt, können das Gläubiger oder Behörden dort nachsehen. Der Diakonieverein Rastatt e.V. hilft gerne bei der Registrierung im Vollstreckungsportal.
 
Sind rechtliche Betreuer versichert?
In Baden-Württemberg gibt es eine Sammelhaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer, bei der das Land die Versicherungsprämie übernimmt. Diese Versicherung beginnt automatisch mit der Bestellung des Betreuers und deckt Schäden ab, die durch ehrenamtliche Tätigkeiten verursacht werden. Zusätzlich gibt es eine Unfallversicherung. Sie umfasst alle Betreuungstätigkeiten, wie zum Beispiel Besuche bei der betreuten Person oder den Weg zur Bank für Überweisungen. Auch die Teilnahme an Schulungen und Beratungen ist abgedeckt.
 
Wie lange dauert eine rechtliche Betreuung?
Die Betreuung beginnt offiziell mit der gerichtlichen Bestellung, also dem Datum des Beschlusses, und endet entweder mit der Aufhebung, der Abgabe der Betreuung oder mit dem Tod des Betreuten.
 
Kann ein rechtlicher Betreuer in den Urlaub fahren?
Natürlich. Der Diakonieverein Rastatt e.V. übernimmt bei Bedarf die Vertretung.
 
Welche Vorteile hat man als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer?
Ehrenamtliche Betreuung hilft Menschen, sich persönlich weiterzuentwickeln und ihre emotionalen, sozialen und fachlichen Fähigkeiten zu verbessern. Man kann kostenlose Kurse zu rechtlichen, sozialen und medizinischen Themen besuchen, die diese Entwicklung unterstützen und neue soziale Kontakte ermöglichen. Ehrenamtliche Arbeit stärkt auch die psychische und physische Gesundheit und gibt einem das Gefühl von Erfüllung und Sinn.
 
Welche Vorteile hat der Betroffene?
Die betreute Person hat einen Ansprechpartner, der nur für sie da ist. Im Gegensatz zu einem Berufsbetreuer, der für viele Klienten da ist und daher weniger Zeit für den Einzelnen hat. Dies schafft nicht nur Vertrauen, sondern auch ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit.
 
Wer unterstützt die ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer?
Der Diakonieverein Rastatt e.V. berät und begleitet während der gesamten Betreuungszeit.
 
Wie wird man rechtlicher Betreuer?
Schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns an – wir machen einen unverbindlichen Beratungstermin aus. Im Gespräch klären wir die Eckdaten (wer, ab wann, wo). Wenn Sie sich für die Übernahme einer rechtlichen Betreuung entscheiden, begleiten wir Sie zum Erstgespräch mit dem Betroffenen und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.
 

Wir suchen Sie – Ihre Erfahrung reicht für zwei!

Ehrenamtliche Betreuer:innen unterstützen Menschen in schwierigen Lebenssituationen und gibt ihnen ein Stück Lebensqualität zurück.

Wer kann Ihre Hilfe in Anspruch nehmen?

Sowohl ältere Menschen, die zum Beispiel aufgrund von Verwirrtheit, Vergesslichkeit oder körperlichen Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, als auch jüngere Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen sind auf Hilfe und Unterstützung angewiesen.

Wenn Sie

  Freude am Umgang mit Menschen haben,
  Ihre Lebens- und Berufserfahrung sinnvoll für andere einsetzen wollen,
  wenn Sie gerne Verantwortung übernehmen,
  Wenn Sie Spaß an einem partnerschaftlichen Miteinander haben,
  neugierig auf andere Lebensbereiche und neue Aufgaben sind und
  1-2 Stunden Zeit in der Woche haben
 

Ihr Benefit

Neben der sinnstiftenden Betreuungstätigkeit haben Sie die Möglichkeit an unseren Vereinsaktivitäten teilzunehmen. Sie können:
  unsere Informationsabende besuchen, 
  an Fortbildungen zu den unterschiedlichsten Themen und
  an Feierlichkeiten teilnehmen.
Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf eine jährliche Aufwandspauschale.

Vereinbaren Sie gerne einen Gesprächstermin mit uns.

  
Kontakt: 07222 / 50 277 0
 

Wer bestimmt über mich, wenn ich es nicht mehr kann?
Jeder von uns kann durch Unfall, Behinderung, Krankheit oder auf Grund nachlassender Kräfte im Alter in die Lage geraten, wichtige Dinge seines Lebens nicht vollständig eigenverantwortlich regeln zu können. Treffen Sie daher frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre persönliche Vorsorge:
 
Ehegattennotvertretungsrecht
Der Ehegatte hat das Recht, in medizinische Untersuchungen und Behandlungen einzuwilligen oder diese abzulehnen, wenn der Partner nicht mehr entscheidungsfähig ist. Ärzte werden dabei von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Das Vertretungsrecht ist auf maximal 6 Monate befristet und gilt nur für die Gesundheitssorge.
 
Vorsorgevollmacht
Bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass ein Mensch Ihres Vertrauens Sie, im Bedarfsfall, rechtlich vertreten kann. Sie bestimmen dabei eine Person und deren Aufgabenbereiche, die in Ihrem Sinne handelt. Die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht wird damit im Normalfall vermieden.
 
Betreuungsverfügung
Während eine Vorsorgevollmacht eine Person bevollmächtigt, in bestimmten Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen, legt die Betreuungsverfügung fest, wer als gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden soll, falls es notwendig wird.
 
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie, welche ärztlichen Maßnahmen zu Ihrer medizinischen Versorgung ergriffen werden sollen. Sie legen im Detail fest, welche Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie im Ernstfall Ihren Willen nicht mehr äußern können.
 
Besuchen Sie zu diesen Themen gerne eine unseren vielen Veranstaltungen vor Ort oder im Web.
 

Haftungsausschluss: Die bereitgestellten Musteranschreiben sowie alle weiteren Informationen, Texte und Checklisten dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine rechtliche, medizinische oder finanzielle Beratung dar und ersetzen keine individuelle Fachberatung. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung. Es obliegt dem Nutzer, die Inhalte eigenständig zu prüfen, individuell anzupassen und ihre Eignung für den jeweiligen Verwendungszweck zu bewerten. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die direkt oder indirekt durch die Verwendung der bereitgestellten Informationen entstehen.

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Unser Standort

Diakonieverein e.V. Rastatt
Werderstr. 6
76437 Rastatt
  

Ihre Ansprechpartnerinnen

Sarah Renner

Rechtliche Betreuerin

Eveline Seiler

Rechtliche Betreuerin

Maria Wairich

Rechtliche Betreuerin
 

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